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STOP the HATE

Anzeige erstatten

So läuft eine Anzeige ab und wie du dich darauf vorbereitest.

Du wirst nicht weggeschickt

Für manche ist der Schritt schwer. Bei einer Anzeige geht es nicht nur um die Tat, sondern manchmal auch um die eigene Sexualität oder Identität. Wir von velspol unterstützen dich im Rahmen der Kampagne „STOP the HATE“ bei der Vorbereitung.

Die Polizei nimmt jeden strafrechtlich relevanten Sachverhalt auf. Ist es dir unangenehm, dass andere im Raum sind, kannst du um einen geschützten Raum bitten.

Was kann ich anzeigen?

Hier stehen relevante Straftaten in vereinfachter Beschreibung. Jede davon kann zu einer vorurteilsgeleiteten oder politisch motivierten Straftat werden, wenn sie eindeutig aus einer gruppenbezogenen menschenfeindlichen Haltung erfolgt, zum Beispiel gegen LSBTIQ*.

Triggerwarnung: Die Erklärungen beschreiben Gewalt, auch sexualisierte Gewalt.

Beleidigung

Beleidigungen sind missachtende oder nichtachtende Äußerungen über dich in Wort, Bild, Schrift und Geste. Du wirst als Person herabgewürdigt oder als minderwertig dargestellt, also in deiner persönlichen Ehre angegriffen.

Üble Nachrede und Verleumdung

Üble Nachrede ist die Behauptung oder Verbreitung von nicht erweislich wahren Tatsachen gegenüber Dritten, die geeignet sind, dich verächtlich zu machen oder herabzuwürdigen. Verleumdung ist eine Steigerung: Dabei werden bewusst erweislich unwahre Tatsachen über dich behauptet oder verbreitet. Wie bei Beleidigungen wird deine persönliche Ehre angegriffen.

Bedrohung

Bedrohung ist ein Gefährdungsdelikt. Dir oder einer dir nahestehenden Person wird eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert angedroht. Das kann direkt, per Brief, Telefon, im Internet oder über soziale Medien geschehen.

Erpressung

Eine Erpressung liegt vor, wenn dich jemand mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dein Vermögen oder das eines anderen schädigt, um sich oder eine dritte Person zu Unrecht zu bereichern. Auch der Versuch ist strafbar.

Körperverletzung

Bei einer Körperverletzung wirst du körperlich misshandelt oder an der Gesundheit geschädigt. Auch der Versuch ist strafbar.

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung

Dazu zählen unter anderem ein sexueller Übergriff, eine sexuelle Nötigung oder eine Vergewaltigung. Es werden gegen deinen Willen sexuelle Handlungen an dir vorgenommen, oder du wirst dazu gebracht, sexuelle Handlungen vorzunehmen. Eine besondere Form des Missbrauchs ist das Stealthing: Ein Sexualpartner entfernt oder beschädigt das Kondom ohne deine Einwilligung vor dem Geschlechtsverkehr.

Sachbeschädigung

Bei einer Sachbeschädigung wird eine deiner Sachen beschädigt, zerstört oder ihr Erscheinungsbild nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert. Auch der Versuch ist strafbar.

Stalking

Stalking bedeutet, dass dir jemand unbefugt in einer Weise nachstellt, die deine Lebensgestaltung nicht unerheblich beeinträchtigen kann. Du wirst zum Beispiel wiederholt verfolgt, angerufen, belästigt oder bedroht.

Häusliche Gewalt

Auch in Partnerschaften geschieht Gewalt. Häusliche Gewalt meint körperliche und psychische Gewalt in ehelichen oder nichtehelichen Lebensgemeinschaften, auch nach einer Trennung, wenn noch ein direkter Bezug zur früheren Beziehung besteht. Dazu zählen vor allem Nötigung, Bedrohung und Körperverletzung.

Das Gewaltschutzgesetz schützt Betroffene unter anderem dadurch, dass sie die gemeinsame Wohnung nutzen können, ohne sie mit der gewalttätigen Person zu teilen. Es kann sehr schwer sein, (Ex-)Partner*innen anzuzeigen. Hilfe bietet eine Beratungsstelle. So sicherst du Beweise bei häuslicher Gewalt

Beweise sichern

So sicherst du Beweise nach einer Tat.

So läuft eine Anzeige ab

  1. Vorbereiten

    Beantworte vorab die sechs W-Fragen weiter unten. Ein Gedächtnisprotokoll kannst du bei der Anzeige verwenden.

  2. Anzeigen

    Bei der Polizei, einer Staatsanwaltschaft oder einem Amtsgericht. Am schnellsten geht es direkt bei der Polizei.

  3. Aktenzeichen sichern

    Lass dir das Aktenzeichen für Nachfragen geben. Sag unaufgefordert, wenn die Tat LSBTIQ*-feindlich motiviert gewesen sein kann.

  4. Ermittlungen

    Die Polizei legt ihr Ergebnis der Staatsanwaltschaft vor. Diese entscheidet über weitere Ermittlungen, Anklage oder Einstellung. Bei einer Einstellung bekommst du eine schriftliche Mitteilung.

Auch anonym möglich

Grundsätzlich kannst du auch anonym anzeigen, denn die Polizei muss anonym mitgeteilten Sachverhalten nachgehen. Anonym angezeigte Taten werden aber viel seltener aufgeklärt. Zeug*innen müssen der aufnehmenden Polizei ihre Personalien nennen. Später sind Schutzmaßnahmen möglich, zum Beispiel für die Wohnanschrift.

So schnell wie möglich

Dann sind die Chancen am höchsten, Beweise zu sichern und die Tat aufzuklären. Möglich ist eine Anzeige aber auch Tage, Wochen oder Monate danach. Bei manchen Taten, etwa Beleidigungen, brauchst du zusätzlich einen schriftlichen Strafantrag. Dafür gilt eine Frist von drei Monaten, nachdem du die tatverdächtige Person kennst. Meist weist dich die Polizei darauf hin.

Nicht mehr zurückziehen

Eine Strafanzeige kann grundsätzlich nicht zurückgezogen werden. Sobald die Polizei von einer Straftat erfährt, muss sie ermitteln.

Nimm Unterstützung mit

Du kannst eine Vertrauensperson mitnehmen oder vorab eine Beratungsstelle oder einen Rechtsbeistand fragen. Auf jeder Polizeidienststelle gibt es Ansprechpersonen für Staatsschutz. Lass deine Aussage wortwörtlich protokollieren, sonst kannst du eine Nachbesserung verlangen.

Ansprechpersonen in deinem Bundesland

In vielen Bundesländern gibt es bei der Polizei speziell geschulte Ansprechpersonen für LSBTIQ*. Sie beraten vertraulich und begleiten auf Wunsch auch bei einer Anzeige. Wähle dein Bundesland.

  • Seite der Polizei
  • VelsPol-Netzwerk
  • Informationsblatt

Tippe auf ein Bundesland, dann siehst du hier die passende Ansprechstelle.

Alle Ansprechstellen als Liste

Wir verlinken auf externe Seiten. Prüfe dort bitte die aktuellen Kontaktdaten. Im akuten Notfall wählst du die 110.

Bereite dich vor: die sechs W-Fragen

Bei der Anzeige fragt die Polizei nach dem Sachverhalt. Mit diesen Fragen bist du vorbereitet.

Was?

Gib an, um welche Straftat es sich handeln könnte. Nenne Schäden, Verletzungen oder den entstandenen Sachschaden.

Wann?

Nenne den Zeitpunkt oder den Zeitraum des Geschehens möglichst genau.

Wo?

Beschreibe den Ort. Kennst du die Anschrift nicht, beschreibe ihn so genau wie möglich.

Wem?

Gab es weitere Betroffene? Wer hat es gesehen? Nenne, wenn möglich, Namen und Erreichbarkeit von Zeug*innen.

Warum?

Beschreibe, was zu dem Geschehen geführt hat. Steckte LSBTIQ*-Feindlichkeit dahinter? Kennst du die Person, nenne ihre Personalien. Sonst bereite eine möglichst genaue Personenbeschreibung vor.

Wie?

Schildere den Ablauf in zeitlicher Reihenfolge. Nenne, ob Waffen oder Gegenstände benutzt wurden, und gib Äußerungen der Beteiligten wieder, besonders diskriminierende.

Video zur Anzeige

Ein Beitrag von STOP the HATE (@stopthehatesh) auf Instagram.

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Video von STOP the HATE

Noch nicht bereit?

Menschen reagieren unterschiedlich. Manche werden gleich aktiv, andere ziehen sich zurück und müssen erst einmal ordnen und verarbeiten, was passiert ist. Manchmal wird einem erst später klar, was geschehen ist. Du kannst dann immer noch aktiv werden.

Besonders bei häuslicher und sexualisierter Gewalt ist die Hemmschwelle für eine Anzeige groß. Beratungsangebote der Community helfen dir, Straftaten einzuordnen, einen guten Umgang damit zu finden und ein weiteres Vorgehen zu entwickeln.

Bereit für den nächsten Schritt?

Du kannst online anzeigen oder dich vorher beraten lassen.