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STOP the HATE

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Notfall: 110 Für LSBTIQ* in Schleswig-Holstein und Hamburg
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Zivilcourage zeigen

Du wirst Zeug*in von Hasskriminalität? Mit drei einfachen Schritten hilfst du, ohne dich in Gefahr zu bringen.

Es braucht nicht viel

Zivilcourage bedeutet nicht nur, mutig zu sein. Sie heißt, sich aktiv für das Gute einzusetzen und ein Zeichen gegen Hass und Intoleranz zu setzen.

Sie beginnt nicht erst im Ernstfall. Im Alltag kannst du Vorurteile abbauen, für andere einstehen und deine Stimme gegen Hass und Ungerechtigkeit erheben. Damit inspirierst du auch andere.

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Richtig handeln

Diese drei Schritte helfen dir und anderen, ohne dich in Gefahr zu bringen.

  1. Bring dich in Sicherheit.

    Verlasse gefährliche Orte, wenn möglich. Deine Sicherheit hat oberste Priorität.

  2. Mach auf dich aufmerksam.

    Ruf laut um Hilfe und sprich Passant*innen gezielt an: „Sie mit der roten Jacke, bitte helfen Sie mir!“

  3. 110

    Wähle 110.

    Ruf sofort den Polizeinotruf an. Bleib ruhig und denke an die 5 W-Fragen.

Vorschau des Aushangs „Im Notfall“ (PDF) (öffnet in neuem Tab)

Im Ernstfall zählt jede Sekunde

Mit unseren Notfalltipps und dem Leitfaden für das Gespräch mit dem Polizei-Notruf 110 bist du vorbereitet. Ob für Schule, Arbeitsplatz oder Zuhause: Der Aushang kann Leben retten.

  • Wo ist etwas passiert? Adresse oder Orientierungspunkte nennen.
  • Was ist passiert? Kurz und sachlich, nur Fakten.
  • Wie viele Personen sind betroffen oder beteiligt?
  • Wer ist beteiligt? Kleidung, Alter, Fluchtrichtung, Kennzeichen.
  • Warten auf Rückfragen. Nicht auflegen, bevor die Polizei alles weiß.

Aushang herunterladen (PDF) (öffnet in neuem Tab)

Als Zeug*in hast du auch Pflichten

Die Wahrheit sagen

Deine Angaben zur Sache müssen der Wahrheit entsprechen. Sonst kannst du dich unter Umständen selbst strafbar machen.

Angaben zur Person

Zu Beginn der Vernehmung werden dein Vor- und Nachname, dein Geburtsdatum und -ort sowie deine Wohnanschrift erfragt und vermerkt. Diese Fragen musst du beantworten.

Wenn du Angst hast

Bei besonderer Gefährdung greift der sogenannte „kleine Zeugenschutz“. Dann kann statt deiner Wohnanschrift eine andere Adresse aufgeschrieben werden, über die du erreichbar bist. Hast du Angst vor dem*der Täter*in, wende dich an eine Beratungsstelle .

Hast du etwas beobachtet?

Du kannst Anzeige erstatten oder dich beraten lassen.