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LSBTIQ* und Polizei

Es gibt eine Reihe von Annahmen, warum Straftaten gegen LSBTIQ* nicht zur Strafanzeige gebracht werden. Vorbehalte der LSBTIQ*-Community gegenüber der Polizei spielen dabei eine wichtige Rolle. So befürchten LSBTIQ*, von der Polizei nicht ernst genommen bzw. diskriminiert zu werden oder dass die Polizei für LSBTIQ* nicht tätig wird.

Bedenken und Skepsis der LSBTIQ*-Community gegenüber der Polizei mögen auf die problematische gemeinsame Geschichte zurückzuführen sein. So wurde Homosexualität bis 1969 in Deutschland strafrechtlich verfolgt und erst mit der endgültigen Abschaffung des Paragraphen 175 im Jahr 1994 strafrechtliche Sanktionen gegen Homosexualität gänzlich aufgehoben. Maßnahmen während der Aids-Krise in den 1980er Jahren, eine unsensible mediale Berichterstattung über LSBTIQ* sowie ein unangemessener gesellschaftlicher Umgang mit LSBTIQ* wirken im kollektiven Gedächtnis der Community fort.

Trotz des geschichtlich negativ behafteten Verhältnisses zwischen der LSBTIQ*-Community und den Sicherheitsbehörden, insbesondere der Polizei, sollte doch gesehen werden, dass sich bei der Polizei mittlerweile vieles zum Positiven verändert hat. Die Einrichtung der Zentralen Ansprechstelle LSBTIQ* bei der Landespolizei Schleswig-Holstein unterstreicht dies. Dies kann zum Anlass genommen werden, die Annahme, die Polizei würde nicht tätig werden, zu überdenken und eigene Erfahrungen mit der Polizei, vor allem bei gemeinsamen Veranstaltungen und Aktionen, zu sammeln.

Landespolizeidirektor a.d. Michael Wilksen hisst gemeinsam mit dem Leiter der Zentralen Ansprechstelle LSBTIQ* die Regenbogenflagge an einem Dienstgebäude der Polizei.

LSBTIQ* und Polizei

Zentrale Ansprechstelle LSBTIQ*

Um Vertrauen zu schaffen und sich klar gegen Diskriminierung und Hasskriminalität gegen queere Menschen einzusetzen, wurde im Jahr 2018 auf Initiative von engagierten Mitgliedern von velspol Schleswig-Holstein e.V. die Zentrale Ansprechstelle LSBTIQ* bei der Landespolizei Schleswig-Holstein eigerichtet.

Durch die Arbeit der Ansprechstelle gibt es in allen Polizeidirektionen speziell geschultes Personal, an das du dich auch bei sensiblen Sachverhalten vertrauensvoll wenden kannst.

Das Team der Zentralen Ansprechstelle LSBTIQ* im Einsatz für Vielfalt.
Fotos: Lübecker CSD e.V.

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die beauftragte für die landespolizei

Kritik an Polizeibeamt*innen, die keine Solidarität mit Queers zeigen, ist unabdingbar. Solches Verhalten fördert Diskriminierung und untergräbt das Vertrauen in die Polizei.

Die Zentrale Ansprechstelle LSBTIQ* wirkt dem durch innerdienstliche Schulungen und Sensibilisierungs-Workshops entgegen.

Solltest du von den vor Ort tätigen Polizeibeamt*innen ungerecht bahandelt worden sein, ist es wichtig, dies zu melden. Die von der Polizei unabhängige Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten ist gleichzeitig Beauftragte für die Landespolizei Schleswig-Holstein.

Zur Internetseite der Polizeibeauftragten.

 

Samiah El Samadoni ist unabhängige
Bürgerbeauftragte und Beauftragte für die
Landespolizei Schleswig-Holstein.

Wenn du den Eindruck hast, dass du von der Polizei

  • unangemessen bzw. nicht respektvoll behandelt wurdest
  • als Lesbe, Schwuler, Bisexueller, trans*, inter* oder queerer Mensch nicht ernst genommen wurdest oder
  • gar abfällige Bemerkungen oder Ähnliches erleben musstest

kannst und solltest du dich über die Beamt*innen beschweren. Eine sachlich eingebrachte Beschwerde hat keine negativen Auswirkungen auf dich.

Jede Person hat das Recht, sich über die Polizei zu beschweren und über das Ergebnis der dienstaufsichtlichen Ermittlungen informiert zu werden.

Eine Beschwerde kann von dir oder von Zeug*innen grundsätzlich bei jeder Polizeidirektion, der Zentralen Ansprechstelle LSBTIQ* oder der Polizeibeauftragten eingereicht werden. Eine schriftliche Mitteilung ist formlos per Mail, Post oder über die Onlinewache möglich. Egal wohin du dich wendest, der Vorgang wird an die richtige Stelle weitergeleitet. Auch wenn die Beschwerde an keine Fristen gebunden ist, empfiehlt es sich, diese möglichst zeitnah zu melden. 

Beschwerde über die Onlinewache 

Zur Internetseite der Beauftragten für die Landespolizei Schleswig-Holstein