Wenn du den Eindruck hast, dass du von der Polizei
- unangemessen bzw. nicht respektvoll behandelt wurdest
- als Lesbe, Schwuler, Bisexueller, trans*, inter* oder queerer Mensch nicht ernst genommen wurdest oder
- gar abfällige Bemerkungen oder Ähnliches erleben musstest
kannst und solltest du dich über die Beamt*innen beschweren. Eine sachlich eingebrachte Beschwerde hat keine negativen Auswirkungen auf dich.
Jede Person hat das Recht, sich über die Polizei zu beschweren und über das Ergebnis der dienstaufsichtlichen Ermittlungen informiert zu werden.
Eine Beschwerde kann von dir oder von Zeug*innen grundsätzlich bei jeder Polizeidirektion, der Zentralen Ansprechstelle LSBTIQ* oder der Polizeibeauftragten eingereicht werden. Eine schriftliche Mitteilung ist formlos per Mail, Post oder über die Onlinewache möglich. Egal wohin du dich wendest, der Vorgang wird an die richtige Stelle weitergeleitet. Auch wenn die Beschwerde an keine Fristen gebunden ist, empfiehlt es sich, diese möglichst zeitnah zu melden.
Beschwerde über die Onlinewache
Zur Internetseite der Beauftragten für die Landespolizei Schleswig-Holstein